Vechta/Holdorf. Die nagelneuen Backsteinverblender des
Mehrfamilien- und Geschäftshauses in der Holdorfer
Drosselstraße haben es in sich: Denn was man dem modernen
Gebäude von außen nicht ansieht, ist seine hervorragende
Wärmedämmung, die einen äußerst geringen Energiebedarf
garantiert. Dank dieser Eigenschaften kann das Gebäude als
KfW-60-Energiesparhaus gefördert werden: Die KfW-Förderbank
(Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergibt je
selbstgenutzter Wohnung ein zinsgünstiges Darlehen in
Höhe von 50.000 Euro.
Der zweigeschossige Baukörper mit Staffelgeschoss und Keller enthält insgesamt sechs Wohneinheiten sowie Polizei- und Geschäftsräume. Er wurde in dem für die Region typischen Backsteinmauerwerk entworfen (Sorte Englischblau-Braun deLuxe von Olfry/Bauunternehmen Kreinest GmbH).
Leichtigkeit vermitteln die im Staffelgeschoss ausgeführte Edelputzfassade sowie die weiß gehaltenen Balkone. Die Außenfensterbänke mit gemauerter Rollschicht bzw. Aluminium im Staffelgeschoss geben der Gebäudefläche darüber hinaus Struktur.
„Der Vorteil der gewählten Wandkonstruktion, d. h. der zweischaligen Außenwand mit Ziegelverblendmauerwerk, besteht neben der Wärmedämmung auch in der dauerhaften Wartungsfreiheit“, erläutert Olfry-Vertriebsleiter Wolfgang Schöler. „Aufgrund der Wärmespeicherfähigkeit der Verblendschale gibt es, anders als bei hoch gedämmten einschaligen Außenwänden, keine Probleme mit der Algenbildung.“ Diese baulichen Eigenschaften garantieren zusammen mit dem KfW-60-Standard einen hohen Wiederverkaufswert.
Stichwort KfW-60-Energiesparhaus
Was genau ist nun ein KfW-60-Energiesparhaus und wie wird es gefördert? KfW-60-Häuser haben einen Energiebedarf, der noch niedriger ist, als es die EnEV (Energieeinsparverordnung) vorschreibt. Diese Energiespar-Maßnahmen werden mit besonders günstigen KfW-Fördermitteln durch die staatliche KfW-Förderbank honoriert.
Voraussetzung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf (QP-Wert) des Gebäudes nicht mehr als 60 kWh pro qm Gebäudenutzfläche beträgt. Gleichzeitig muss der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust (HT-Wert) den in der EnEV angegebenen Höchstwert um mindestens 30 % unterschreiten. Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP-Wert) und der spezifische HT-Wert müssen gemäß der EnEV durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden.
Weitere Informationen:
Thema Bauen mit Backstein: www.olfry.de und www.backstein.com
Thema KfW-60-Haus: www.kfw-foerderbank.de
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